Pestizide knnen nur unter den Vorschriften dieser Klasse befrdert werden, wenn in einer beigefgten Bescheinigung durch den Versender besttigt wird, dass in Berhrung mit Wasser diese nicht brennbar sind und auch keine Fhigkeit zur Selbstentzndung besteht und dass die freigesetzten Mischungen von Gasen nicht entzndbar sind. In allen anderen Fllen sind die Vorschriften der Klasse 4.3 anzuwenden.